Ein Allergnädigster Königlicher Befehl, aus dem Ober Confistorio zu Berlin unter dem 2ten April 1761 hat denen sämtlichen Predigern bei 10 … schreibe Zehen Thalern Straffe angedruhet, die Kirchen Bücher in behöriger richtiger Ordnung zu halten. Die Namen der getrauten, getauften und der storbenen Personen mit aller accuratesse zu registriren in denenselben, welchen Befehl der damalige Inspector des Coellnischen Dioecese des Ehren Ober Confistorial Rath und Probstens in Berlin Ehren Johan Peter Süssmilchs Hochwürden dis monitum beigefüget haben: Man mögte das Alter und die gehabte Krankheit der gestorbenen auch annotun, weil solches von großem Nutzen sein könte. Der Posteritat Zum besten hat diese Nota gemachet. |